Allgemeines:

 

Mein Angebot richtet sich in erster Linie an Sie als Selbstzahler, da die Krankenkassen die Kosten für die Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie noch nicht uneingeschränkt übernehmen. Dennoch lohnt sich eine Anfrage bei Ihrer Krankenversicherung, insbesondere, wenn diese privat ist oder Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

 

Eine rein private Abrechnung meiner Leistung birgt den Vorteil, dass jede Diagnosestellung von der Krankenkasse unabhängig erfolgen kann. Das wiederum kann für den eventuellen Abschluss von Lebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen von Bedeutung sein.

 

Am Ende jeder Stunde erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail oder Post, die gern innerhalb von 10 Tagen zu begleichen sind.

 

Unsere Gespräche erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, vorzugsweise in meiner Praxis oder per Zoom.

Sollten Sie aus besonderen Gründen, nicht in der Praxis erscheinen können, sind Hausbesuche möglich. Diese werden je nach Aufwand mit 10-15 Euro gesondert berechnet. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

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Zum Kostenrückerstattungsverfahren:

 

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie verschiedene approbierte Psychotherapeuten mit Kassenzulassung kontaktiert haben und Sie wiederholt mit einer unzumutbaren Wartezeit bis zum Beginn einer Psychotherapie rechnen müssen, können sie dies Ihrer Krankenkasse vorlegen. 

Sammeln Sie dazu alle Kontakte und die entsprechenden Informationen zum eventuellen Therapiestart und besprechen Sie das mit Ihrer Krankenkasse.

 

 

"Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse für die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie wird dann möglich, wenn die Krankenkasse im Rahmen ihres Ermessens eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann oder eine Leistung zu Unrecht nicht rechtzeitig erbringen kann oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und dadurch dem Versicherten für eine selbsterbrachte  Leistung Kosten entstanden sind." (§13 Abs.3 SGB V)

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

 

https://www.vfp.de/verband/verbandszeitschrift/alle-ausgaben/32-heft-03-2006/206-kostenerstattung-durch-gesetzliche-krankenkassen.html